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BIOZOL Diagnostica Vertrieb GmbH (im Folgenden: Verkäufer) vertreibt an ihre Vertragspartner (im Folgenden: Käufer) Biochemikalien und andere Produkte für medizinische und naturwissenschaftliche Zwecke.
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers
werden nicht zum Vertragsinhalt. Spätestens mit der Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als
angenommen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich der Geltung
der Geschäftsbedingungen des Käufers zugestimmt. Diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen
den Parteien.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.
2. Vertragsschluss
2.1
Unsere Angebote im Sinne des § 145 BGB gelten ab Abgabe zwei Wochen
lang. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.
2.2
Ist die Bestellung eines Käufers als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen
annehmen.
3. Beschaffenheit der Kaufsache
3.1
Die Angaben über unsere Produkte (Inhaltsstoffe, Mengenangaben,
technische Daten, etc.), die von uns oder von den Herstellern stammen,
sind nur ungefähr und annähernd; das gilt auch für die
Produktbeschreibungen auf den Datenblättern. Die Angaben garantieren
keine Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und
schriftlich. Angaben in unseren Veröffentlichungen erfolgen unter dem
Vorbehalt der Änderung.
3.2 Die von uns vertriebenen Produkte
sind für Laborzwecke (insbesondere Forschungszwecke und
In-vitro-Diagnostik) bestimmt. Für andere Zwecke sind sie nicht bestimmt
oder geeignet. Vor einer eventuellen Verwendung für einen anderen
Zweck, etwa in der Medizin oder bei der Lebens- oder
Genussmittelverarbeitung, müssen sie vom Verwender auf ihre
diesbezügliche Eignung überprüft werden. Eine Haftung der Verkäuferin
für diese Verwendung ist ausgeschlossen.
3.3 Weder durch den
Verkauf unserer Produkte noch durch diese Verkaufsbedingungen räumen wir
dem Käufer eine Lizenz an irgendwelchen Rechten einschließlich
geistiger Eigentumsrechte ein.
4. Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht
4.1
Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Forschung
entsprechende Mangelfreiheit unserer Ware. Unsere Haftung ist
ausgeschlossen, wenn unsere Ware vom Kunden oder von Dritten nicht
sachgemäß gelagert oder genutzt wird.
4.2 Der Käufer hat die Ware
unverzüglich nach Eingang im verkehrsüblichen Umfang zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware
schriftlich anzuzeigen. Wenn sich der Mangel erst später zeigt, ist er
innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht
dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Die Verwendung oder
Verarbeitung der Ware gilt ebenfalls als Genehmigung der Lieferung als
vertragsgemäß und schließt Mängelansprüche aus.
4.3 Bei Mängeln
sind wir zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung) berechtigt. Der Käufer muss
uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben;
andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen
befreit. Wenn wir zwei Mal erfolglos die Nacherfüllung versucht haben,
ist der Käufer berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten.
4.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 4.3 sind
ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware
selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden oder
Folgeschäden des Käufers, insbesondere nicht für wirtschaftliche
Einbußen.
4.5 Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab Gefahrübergang.
5. Preise; Zahlungen
5.1
Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab unserem Lager
in Eching, einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung,
Konditionierung, Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
5.2
Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise
unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten
steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu
erhöhen.
5.3 Mangels besonderer Vereinbarung wird der Kaufpreis
mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei
Vertragsschluss einen Abschlag in Höhe der Hälfte des Kaufpreises in
Rechnung zu stellen.
5.4 Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 Abs. 3
BGB spätestens 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung
ein. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug ohne weitere Nachweise zur
Verrechnung von Verzugszinsen in der durch § 288 Abs. 2 BGB bestimmten
Höhe berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
behalten wir uns vor.
5.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist
der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen
Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Lieferung
6.1
Erfüllungsort ist unser Lager in Eching. Der Käufer trägt das mit der
Ware verbundene Risiko, sobald diese von uns an den Transporteur
übergeben wird. Das gilt auch, wenn wir im Einzelfall Transportkosten
übernehmen.
6.2 Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit
müssen schriftlich erfolgen. Die vereinbarte Lieferzeit ist
eingehalten, wenn die Ware unser Lager zu diesem Zeitpunkt verlassen hat
oder zur Abholung bereitgestellt ist. Unsere rechtzeitige Leistung
setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen
dem Käufer und uns geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden
Verpflichtungen, wie etwa der Nachweis einer erforderlichen behördlichen
Erlaubnis oder Anzahlung, erfüllt hat.
6.3 Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Käufer umgehend.
6.4
Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei
Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten,
verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach
angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer, als
auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen.
6.5 Haben wir die Verzögerung
zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom
Vertrag zurücktreten. Wir haften in diesen Fällen nicht für indirekte
Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Einbußen, die dem Käufer aus
einer Lieferverzögerung entstehen.
6.6 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.
6.7
Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von
Mitwirkungspflichten des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Rücknahme neuer Ware
Wenn
wir uns im Einzelfall dazu bereit erklären, neue Ware zurückzunehmen,
so sind wir berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises nach billigem
Ermessen zu kürzen, es sei denn, die Rücksendung beruht auf einem von
uns anerkannten Mangel des Produkts. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr
und Kosten des Käufers. Für Warenpackungen, die nicht mehr original
verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von
Analysenkosten vor.
8. Verwendung der Kaufsache; Käufergarantien
8.1
Der Käufer garantiert, bei uns erworbene Gifte und andere Stoffen,
deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher
Vorschriften zulässig ist, ausschließlich für erlaubte Zwecke zu
verwenden.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen,
dass die erworbenen Produkte gemäß den einschlägigen Anwendungs- und
Sicherheitsvorschriften verwendet und ordnungsgemäß entsorgt werden.
8.3
Soweit wir eine Lieferzusage von einer bestimmten Qualifikation des
Empfängers oder einer bestimmten Verwendung abhängig machen müssen,
haftet der Käufer für alle etwaigen Nachteile, die uns aus
unzutreffenden Angaben oder Zusicherungen entstehen.
9. Gefahrübergang; Versicherung
9.1
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald
das Produkt unser Lager in Eching verlassen hat. Das gilt auch dann,
wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder
Anlieferung übernehmen.
9.2 Soweit vereinbart ist, dass der
Käufer die Ware bei uns abholt, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über,
für den die Abholung vereinbart ist, spätestens jedoch mit der
tatsächlichen Abholung durch den Käufer oder seinen Beauftragten.
9.3 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten ab.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das
Eigentum an den von uns gelieferten Produkten (Vorbehaltsware) vor.
10.2 Der Käufer hat die Ware sachgerecht zu lagern.
10.3
Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit
Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
wird.
10.4 Gerät der Käufer mit einer fälligen Teilzahlung ganz
oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine
von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen,
können wir vom Käufer Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne
zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn
über das Vermögen des Käufers Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen
zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Käufer dem Herausgabeverlangen
nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen
wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der
Käufer.
11. Haftung
11.1 Soweit in
diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist,
beschränkt sich unsere Haftung gleich aus welchem Rechtgrund auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für unsere Haftung für
unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.2
Unberührt bleibt unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen des
Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
12. Verbot der Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Verkäuferin an Dritte ist ausgeschlossen.
13. Geltendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das CISG-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.2
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist München. Wir sind jedoch
nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3
Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die schriftlich vereinbart
sind. Diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden.
13.4
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser
Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. die Lücke schließt.